Lizenzvereinbarung
Nachfolgend unsere Lizenzvereinbarung, bevor Sie mit Blackbell beginnen.
Zuletzt aktualisiert - 12. Februar 2019
Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht verstehen, kontaktieren Sie uns bitte unter legal@blackbellapp.com, bevor Sie die Dienste nutzen. Sie dürfen nicht auf Dienste zugreifen oder diese nutzen, es sei denn, Sie erklären sich damit einverstanden, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten.
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Diese Lizenzvereinbarung (diese „Vereinbarung“) stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Blackbell, Inc. („ Blackbell “) und Ihnen (der „ Kunde “) (jeweils eine „ Partei “ und zusammen die „ Parteien “) dar. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Blackbell-Produkte (wie nachstehend definiert) durch autorisierte Benutzer (wie nachstehend definiert) und Endbenutzer (wie nachstehend definiert). Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem der Kunde zu den Bedingungen dieser Vereinbarung auf "Ich stimme zu" oder "Weiter" (" Gültigkeitsdatum ") klickt .
1. Definitionen. Die Definitionen für einige der in dieser Vereinbarung verwendeten definierten Begriffe sind nachstehend aufgeführt. Die Definitionen für andere definierte Begriffe sind an anderer Stelle in dieser Vereinbarung enthalten.
1.1 " Tochterunternehmen " bezeichnet in Bezug auf ein Unternehmen jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt durch einen oder mehrere Intermediäre kontrolliert, von diesem Unternehmen kontrolliert wird oder mit ihm gemeinsam kontrolliert wird. Der Begriff „Kontrolle“ bedeutet, dass direkt oder indirekt die Befugnis besteht, die Leitung und die Richtlinien eines Unternehmens durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise zu bestimmen oder zu bestimmen.
1.2 „ Autorisierte Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder einen einzelnen Auftragnehmer des Kunden (nur in dem Umfang, in dem dieser Auftragnehmer dem Kunden Dienstleistungen erbringt), der vom Kunden zur Verwendung der im Online-Abonnement aufgeführten Blackbell-Produkte autorisiert wurde.
1.3 " Blackbell-Plattform " bezeichnet die internetbasierte proprietäre Plattform von Blackbell, einschließlich der als "Back Office" bekannten Schnittstelle und der Blackbell-APIs sowie der zugehörigen Dokumentation.
1.4 „ Blackbell-Produkt (e)“ bezeichnet die Blackbell-Plattform, die Blackbell-Lösung und die Software.
1.5 „ Blackbell-Lösung “ bezeichnet die firmeneigene internetbasierte Plattform / System von Blackbell, die Endbenutzern den Zugriff auf Informationen und die Bestellung bestimmter Waren und Dienstleistungen von Kunden oder Drittanbietern sowie die dazugehörige Dokumentation ermöglicht.
1.6 " Kundendaten " sind alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer durch die Verwendung der Blackbell-Produkte speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen. Zu den Kundendaten gehören auch alle Daten, die sich auf das Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister beziehen
1.7 „ Zerstörerische Elemente “ bezeichnet Computercode, Programme oder Programmiergeräte, die absichtlich dazu bestimmt sind, den Vorgang zu unterbrechen, zu modifizieren, zu löschen, zu beschädigen, zu deaktivieren, zu deaktivieren oder auf andere Weise zu behindern, einschließlich ästhetischer Störungen oder Verzerrungen von Software, Firmware, Hardware, Computersystem oder Netzwerk (einschließlich "trojanische Pferde", "Viren", "Würmer", "Zeitbomben", "Zeitsperren", "Geräte", "Fallen") “Zugangscodes” oder “Falllos” oder “Falltür” (Geräte).
1.8 " Dokumentation " bezeichnet alle Benutzerhandbücher und andere Dokumentation für die Blackbell-Produkte, die Blackbell dem Kunden zur Verfügung stellt.
1.9 " Endbenutzer" bezeichnet einen Gast, einen Drittanbieter oder einen Endkunden des Kunden, der vom Kunden als berechtigt bezeichnet wird, auf die Blackbell-Lösung zuzugreifen und diese zu nutzen.
1.10 „ Endbenutzerdaten “ bezeichnet alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die Endbenutzer durch ihre Nutzung der Blackbell-Lösung speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen, einschließlich Bestellungen oder Anforderungen von Waren und Dienstleistungen, jedoch nicht darauf beschränkt.
1.11 „ Lizenzierte Einrichtung “ bezeichnet eine bestimmte Kundeneinrichtung an der mit dem Online-Abonnement mitgeteilten spezifischen Adresse, an der autorisierte Benutzer zur Verwendung der Software berechtigt sind. Server, die diese angegebene Einrichtung bedienen, können an anderer Stelle gehostet werden.
1.12 „ Online-Abonnement “ bezeichnet eine Bestellung, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer online bestellen, um die Blackbell-Produkte zu abonnieren. Das Online-Abonnement-Verfahren sieht Folgendes vor: (i) das bzw. die bestellten Blackbell-Produkte; (ii) ob ein solches Blackbell-Produkt als herunterladbare Software oder als vom Kunden gehosteter webbasierter Dienst („SaaS-Software“) zur Verfügung gestellt wird; (iii) die anwendbare Lizenzlaufzeit und / oder die Abonnementlaufzeit (wie nachstehend definiert); (iv) die anwendbaren Gebühren; und (v) andere einvernehmlich vereinbarte Bedingungen in Bezug auf eine solche Bestellung.
Zuletzt aktualisiert - 12. Februar 2019
Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht verstehen, kontaktieren Sie uns bitte unter legal@blackbellapp.com, bevor Sie die Dienste nutzen. Sie dürfen nicht auf Dienste zugreifen oder diese nutzen, es sei denn, Sie erklären sich damit einverstanden, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten.
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Diese Lizenzvereinbarung (diese „Vereinbarung“) stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Blackbell, Inc. („ Blackbell “) und Ihnen (der „ Kunde “) (jeweils eine „ Partei “ und zusammen die „ Parteien “) dar. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Blackbell-Produkte (wie nachstehend definiert) durch autorisierte Benutzer (wie nachstehend definiert) und Endbenutzer (wie nachstehend definiert). Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem der Kunde zu den Bedingungen dieser Vereinbarung auf "Ich stimme zu" oder "Weiter" (" Gültigkeitsdatum ") klickt .
1. Definitionen. Die Definitionen für einige der in dieser Vereinbarung verwendeten definierten Begriffe sind nachstehend aufgeführt. Die Definitionen für andere definierte Begriffe sind an anderer Stelle in dieser Vereinbarung enthalten.
1.1 " Tochterunternehmen " bezeichnet in Bezug auf ein Unternehmen jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt durch einen oder mehrere Intermediäre kontrolliert, von diesem Unternehmen kontrolliert wird oder mit ihm gemeinsam kontrolliert wird. Der Begriff „Kontrolle“ bedeutet, dass direkt oder indirekt die Befugnis besteht, die Leitung und die Richtlinien eines Unternehmens durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise zu bestimmen oder zu bestimmen.
1.2 „ Autorisierte Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder einen einzelnen Auftragnehmer des Kunden (nur in dem Umfang, in dem dieser Auftragnehmer dem Kunden Dienstleistungen erbringt), der vom Kunden zur Verwendung der im Online-Abonnement aufgeführten Blackbell-Produkte autorisiert wurde.
1.3 " Blackbell-Plattform " bezeichnet die internetbasierte proprietäre Plattform von Blackbell, einschließlich der als "Back Office" bekannten Schnittstelle und der Blackbell-APIs sowie der zugehörigen Dokumentation.
1.4 „ Blackbell-Produkt (e)“ bezeichnet die Blackbell-Plattform, die Blackbell-Lösung und die Software.
1.5 „ Blackbell-Lösung “ bezeichnet die firmeneigene internetbasierte Plattform / System von Blackbell, die Endbenutzern den Zugriff auf Informationen und die Bestellung bestimmter Waren und Dienstleistungen von Kunden oder Drittanbietern sowie die dazugehörige Dokumentation ermöglicht.
1.6 " Kundendaten " sind alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer durch die Verwendung der Blackbell-Produkte speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen. Zu den Kundendaten gehören auch alle Daten, die sich auf das Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister beziehen
1.7 „ Zerstörerische Elemente “ bezeichnet Computercode, Programme oder Programmiergeräte, die absichtlich dazu bestimmt sind, den Vorgang zu unterbrechen, zu modifizieren, zu löschen, zu beschädigen, zu deaktivieren, zu deaktivieren oder auf andere Weise zu behindern, einschließlich ästhetischer Störungen oder Verzerrungen von Software, Firmware, Hardware, Computersystem oder Netzwerk (einschließlich "trojanische Pferde", "Viren", "Würmer", "Zeitbomben", "Zeitsperren", "Geräte", "Fallen") “Zugangscodes” oder “Falllos” oder “Falltür” (Geräte).
1.8 " Dokumentation " bezeichnet alle Benutzerhandbücher und andere Dokumentation für die Blackbell-Produkte, die Blackbell dem Kunden zur Verfügung stellt.
1.9 " Endbenutzer" bezeichnet einen Gast, einen Drittanbieter oder einen Endkunden des Kunden, der vom Kunden als berechtigt bezeichnet wird, auf die Blackbell-Lösung zuzugreifen und diese zu nutzen.
1.10 „ Endbenutzerdaten “ bezeichnet alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die Endbenutzer durch ihre Nutzung der Blackbell-Lösung speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen, einschließlich Bestellungen oder Anforderungen von Waren und Dienstleistungen, jedoch nicht darauf beschränkt.
1.11 „ Lizenzierte Einrichtung “ bezeichnet eine bestimmte Kundeneinrichtung an der mit dem Online-Abonnement mitgeteilten spezifischen Adresse, an der autorisierte Benutzer zur Verwendung der Software berechtigt sind. Server, die diese angegebene Einrichtung bedienen, können an anderer Stelle gehostet werden.
1.12 „ Online-Abonnement “ bezeichnet eine Bestellung, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer online bestellen, um die Blackbell-Produkte zu abonnieren. Das Online-Abonnement-Verfahren sieht Folgendes vor: (i) das bzw. die bestellten Blackbell-Produkte; (ii) ob ein solches Blackbell-Produkt als herunterladbare Software oder als vom Kunden gehosteter webbasierter Dienst („SaaS-Software“) zur Verfügung gestellt wird; (iii) die anwendbare Lizenzlaufzeit und / oder die Abonnementlaufzeit (wie nachstehend definiert); (iv) die anwendbaren Gebühren; und (v) andere einvernehmlich vereinbarte Bedingungen in Bezug auf eine solche Bestellung.