Blackbell-Lizenzvereinbarung

Mit Blackbell können Sie Ihre Website oder App erstellen, Termine planen, online verkaufen, Zahlungen, Abonnements, Chats, CRM und Aufgaben verwalten.
Mehr erfahren

Lizenzvereinbarung

Nachfolgend unsere Lizenzvereinbarung, bevor Sie mit Blackbell beginnen.
Zuletzt aktualisiert - 12. Februar 2019

Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht verstehen, kontaktieren Sie uns bitte unter legal@blackbellapp.com, bevor Sie die Dienste nutzen.
Sie dürfen nicht auf Dienste zugreifen oder diese nutzen, es sei denn, Sie erklären sich damit einverstanden, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten.

---

Diese Lizenzvereinbarung (diese „Vereinbarung“) stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Blackbell, Inc. („ Blackbell “) und Ihnen (der „ Kunde “) (jeweils eine „ Partei “ und zusammen die „ Parteien “) dar. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Blackbell-Produkte (wie nachstehend definiert) durch autorisierte Benutzer (wie nachstehend definiert) und Endbenutzer (wie nachstehend definiert). Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem der Kunde zu den Bedingungen dieser Vereinbarung auf "Ich stimme zu" oder "Weiter" (" Gültigkeitsdatum ") klickt .

1. Definitionen. Die Definitionen für einige der in dieser Vereinbarung verwendeten definierten Begriffe sind nachstehend aufgeführt. Die Definitionen für andere definierte Begriffe sind an anderer Stelle in dieser Vereinbarung enthalten.

1.1 " Tochterunternehmen " bezeichnet in Bezug auf ein Unternehmen jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt durch einen oder mehrere Intermediäre kontrolliert, von diesem Unternehmen kontrolliert wird oder mit ihm gemeinsam kontrolliert wird. Der Begriff „Kontrolle“ bedeutet, dass direkt oder indirekt die Befugnis besteht, die Leitung und die Richtlinien eines Unternehmens durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise zu bestimmen oder zu bestimmen.

1.2Autorisierte Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder einen einzelnen Auftragnehmer des Kunden (nur in dem Umfang, in dem dieser Auftragnehmer dem Kunden Dienstleistungen erbringt), der vom Kunden zur Verwendung der im Online-Abonnement aufgeführten Blackbell-Produkte autorisiert wurde.

1.3 " Blackbell-Plattform " bezeichnet die internetbasierte proprietäre Plattform von Blackbell, einschließlich der als "Back Office" bekannten Schnittstelle und der Blackbell-APIs sowie der zugehörigen Dokumentation.

1.4Blackbell-Produkt (e)“ bezeichnet die Blackbell-Plattform, die Blackbell-Lösung und die Software.

1.5Blackbell-Lösung “ bezeichnet die firmeneigene internetbasierte Plattform / System von Blackbell, die Endbenutzern den Zugriff auf Informationen und die Bestellung bestimmter Waren und Dienstleistungen von Kunden oder Drittanbietern sowie die dazugehörige Dokumentation ermöglicht.

1.6 " Kundendaten " sind alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer durch die Verwendung der Blackbell-Produkte speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen. Zu den Kundendaten gehören auch alle Daten, die sich auf das Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister beziehen

1.7Zerstörerische Elemente “ bezeichnet Computercode, Programme oder Programmiergeräte, die absichtlich dazu bestimmt sind, den Vorgang zu unterbrechen, zu modifizieren, zu löschen, zu beschädigen, zu deaktivieren, zu deaktivieren oder auf andere Weise zu behindern, einschließlich ästhetischer Störungen oder Verzerrungen von Software, Firmware, Hardware, Computersystem oder Netzwerk (einschließlich "trojanische Pferde", "Viren", "Würmer", "Zeitbomben", "Zeitsperren", "Geräte", "Fallen") “Zugangscodes” oder “Falllos” oder “Falltür” (Geräte).

1.8 " Dokumentation " bezeichnet alle Benutzerhandbücher und andere Dokumentation für die Blackbell-Produkte, die Blackbell dem Kunden zur Verfügung stellt.

1.9 " Endbenutzer" bezeichnet einen Gast, einen Drittanbieter oder einen Endkunden des Kunden, der vom Kunden als berechtigt bezeichnet wird, auf die Blackbell-Lösung zuzugreifen und diese zu nutzen.

1.10Endbenutzerdaten “ bezeichnet alle Daten, Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien, die Endbenutzer durch ihre Nutzung der Blackbell-Lösung speichern, verarbeiten oder auf andere Weise übertragen, einschließlich Bestellungen oder Anforderungen von Waren und Dienstleistungen, jedoch nicht darauf beschränkt.

1.11Lizenzierte Einrichtung “ bezeichnet eine bestimmte Kundeneinrichtung an der mit dem Online-Abonnement mitgeteilten spezifischen Adresse, an der autorisierte Benutzer zur Verwendung der Software berechtigt sind. Server, die diese angegebene Einrichtung bedienen, können an anderer Stelle gehostet werden.

1.12Online-Abonnement “ bezeichnet eine Bestellung, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer online bestellen, um die Blackbell-Produkte zu abonnieren. Das Online-Abonnement-Verfahren sieht Folgendes vor: (i) das bzw. die bestellten Blackbell-Produkte; (ii) ob ein solches Blackbell-Produkt als herunterladbare Software oder als vom Kunden gehosteter webbasierter Dienst („SaaS-Software“) zur Verfügung gestellt wird; (iii) die anwendbare Lizenzlaufzeit und / oder die Abonnementlaufzeit (wie nachstehend definiert); (iv) die anwendbaren Gebühren; und (v) andere einvernehmlich vereinbarte Bedingungen in Bezug auf eine solche Bestellung.
1.13 " Payment Service Provider " oder " PSP " bezeichnet den Anbieter von Online-Diensten, die die Zahlungsabwicklung und damit verbundene Funktionen in Verbindung mit den Blackbell-Produkten ermöglichen.

1.14 " Zahlungsdienstanbieter-Kontovertrag " oder "PSP-Kontovertrag" bezeichnet einen Vertrag, der zwischen dem PSP und dem Kunden, einem verbundenen Kunden oder einem seiner autorisierten Benutzer für die Nutzung der von dem PSP bereitgestellten Zahlungsdienste geschlossen wird PSP.

1.15 " Verbotener Inhalt " bezeichnet Inhalte, die: (i) nach geltendem Recht illegal sind; (ii) gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstoßen, einschließlich, ohne Einschränkung, Urheberrechte, Marken, Patente und Geschäftsgeheimnisse; (iii) unanständiges oder obszönes Material enthält; (iv) verleumderisches, verleumderisches oder diffamierendes Material enthält oder Material, das eine Verletzung der Privatsphäre oder eine missbräuchliche Verwendung von Publizitätsrechten darstellt; (v) für illegale oder illegale Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten wirbt; (vi) falsche, irreführende oder täuschende Aussagen, Darstellungen oder Verkaufspraktiken enthält; oder (vii) enthält destruktive Elemente.

1.16 " Software " bedeutet: (i) die im Online-Abonnement beschriebene Blackbell-Software; (ii) die zugehörige Dokumentation; und (ii) alle Updates, die Blackbell dem Kunden gemäß den Support-Services zur Verfügung stellt.

1.17 " Unterstützungsdienste " hat die in Abschnitt 4 dieser Vereinbarung dargelegte Bedeutung.

1.18Drittanbieter“ bezeichnet einen Verkäufer oder einen Dienstleister, dessen Waren und Dienstleistungen vom Endbenutzer durch die Nutzung der Blackbell-Lösung bestellt oder angefordert werden können.

1.19 " Aktualisierungen " sind Korrekturen, Korrekturen, Patches, Problemumgehungen und geringfügige Änderungen, die durch Versionsänderungen rechts vom Dezimalzeichen (z. B. v3.0 bis v3.1) an der von Blackbell bereitgestellten Software angegeben werden Support-Services. Alle Versionsnummern müssen von Blackbell in Übereinstimmung mit der üblichen Branchenpraxis angemessen festgelegt werden.

1.20Nutzungsdaten “ bezeichnet Daten zur Leistung und Nutzung der Blackbell-Produkte, ausgenommen Kunden- und Endbenutzerdaten.


2 - Abonnement für Blackbell-Produkte.

2.1 Online-Abonnement . Die unter dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellenden Blackbell-Produkte sind in einem oder mehreren Online-Abonnements festgelegt. Jede zum Zeitpunkt des Online-Abonnements vorgesehene Bestimmung gilt als Bestandteil dieses Vertrags und ist Bestandteil dieses Vertrags. Soweit eine zum Zeitpunkt des Online-Abonnements gebildete Bestimmung mit einer an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmung in Konflikt steht, gilt die in dieser Vereinbarung enthaltene Bestimmung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

2.2 Empfehlungsprogramm. Als Kunde von Blackbell Products können Sie Dritte (Einzelpersonen oder juristische Personen) einladen, neue Abonnenten von Blackbell Products zu werden, indem Sie ihnen Ihren Unique Referrer Link verteilen und sie anweisen, Blackbell Products über diesen Link zu abonnieren. Diese Person kann Ihren Unique Referrer-Link nicht verwenden, wenn (i) sie bereits einen eindeutigen Referrer-Link von einem anderen Kunden oder einen anderen Aktionscode verwendet hat oder (ii) sie sich vor der Verwendung Ihres Unique Referrer bei Blackbell-Produkten angemeldet haben Link in ihrem Konto Wenn die Person Ihren Unique Referrer Link nicht verwendet, erhalten Sie keine Zuweisung für die Überweisung, und sie werden nicht als Ihr weitergeleiteter Abonnent betrachtet („ Empfohlener Kunde “). Wenn Sie einen neuen Kunden an die Blackbell-Produkte verweisen, haben Sie Anspruch auf einen Empfehlungsbonus („ Referral Reward “), der 20% der Blackbell-Lizenzgebühren entspricht, die vom empfohlenen Kunden an Blackbell gezahlt werden. Die Empfehlungsprämie wird direkt auf das PSP-Konto des Kunden übertragen. Blackbell behält sich das Recht vor, Empfehlungsprämien, die durch das Empfehlungsprogramm erlangt wurden, zurückzuhalten oder abzuziehen, falls Blackbell feststellt oder denkt, dass der Erhalt der Empfehlungsprämie falsch war, betrügerisch, rechtswidrig oder gegen diese Vereinbarung verstoßen hat.
3 - Lizenz für Blackbell-Produkte.

3.1 Lizenzgewährung für Software . Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und des geltenden Online-Abonnements gewährt Blackbell dem Kunden während der Lizenzlaufzeit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (sofern nicht gemäß Abschnitt 12.3 zulässig), ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen Die autorisierten Benutzer dürfen die Software in Objektcode-Form nur in den lizenzierten Einrichtungen und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden verwenden. Der Kunde ist gegenüber Blackbell für alle Handlungen oder Unterlassungen der berechtigten Benutzer verantwortlich.

3.2 Recht zur Nutzung der Blackbell-Plattform und der Blackbell-Lösung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und des geltenden Online-Abonnements gewährt Blackbell dem Kunden während der Abonnementlaufzeit ein nicht exklusives, nicht übertragbares (außer gemäß Abschnitt 12.3 zulässig) Recht ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen: (i) den autorisierten Benutzern den Zugriff und die Nutzung der Blackbell-Plattform und der Blackbell-Lösung ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden gestatten; und (ii) Endbenutzern den Zugriff auf die Blackbell-Lösung und deren Verwendung ermöglichen. Der Kunde ist gegenüber Blackbell für alle Handlungen oder Unterlassungen der Endbenutzer verantwortlich.

3.3 Lizenz- / Abonnementlaufzeit. Die in Abschnitt 3.1 („Lizenzlaufzeit“) angegebene Laufzeit der Lizenz und die in Abschnitt 3.2 („Abonnementlaufzeit“) festgelegte Laufzeit des Abonnements, die sich auf einen bestimmten Artikel von Blackbell-Produkten bezieht, gelten für die angegebene Dauer zum Zeitpunkt des anwendbaren Online-Abonnements mit vorzeitiger Kündigung gemäß Abschnitt 6.

3.4 SaaS-Software . Wenn das betreffende Online-Abonnement vorsieht, dass ein Artikel von Blackbell-Produkten als SaaS-Software zur Verfügung gestellt wird, werden dem Kunden keine Kopien dieses Blackbell-Produkts zur Verfügung gestellt, sondern der Zugriff auf dieses Blackbell-Produkt erfolgt über das Internet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die SaaS-Software gemäß dieser Vereinbarung zu hosten und Internetverbindungen und andere Software und Dienste von Drittanbietern zu erhalten, die für den Zugriff seiner berechtigten Benutzer und Endbenutzer auf die SaaS-Software erforderlich sind.

3.5 Dokumentation . Der Kunde darf die Dokumentation ausschließlich im Zusammenhang mit der Verwendung der Blackbell-Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung kopieren und verwenden (und zulassen, dass die autorisierten Benutzer und Endbenutzer die Dokumentation kopieren und verwenden).

3.6 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde wird (und wird Dritten dies nicht erlauben, nicht zulassen oder dazu ermutigen): (i) Erlauben Sie nicht autorisierten Benutzern den Zugriff und die Nutzung der Blackbell-Produkte. (ii) niemandem als Endbenutzer Zugriff auf die Blackbell-Lösung gewähren und diese verwenden; (iii) einem autorisierten Benutzer oder Endbenutzer gestatten, seine Zugangsdaten zu den Blackbell-Produkten mit Dritten zu teilen; (iv) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder anderweitiger Versuch, den Quellcode oder die Schnittstellenprotokolle der Blackbell-Produkte zu unterscheiden; (v) die Blackbell-Produkte ändern, anpassen oder übersetzen; (vi) Kopien der Blackbell-Produkte anzufertigen; (vii) die Blackbell-Produkte weiterverkaufen, vertreiben oder unterlizenzieren oder eines der vorgenannten Produkte für andere als den Kunden, die berechtigten Benutzer oder die Endbenutzer verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Online-Abonnement festgelegt ist; (viii) Markenzeichen oder einschränkende Legenden, die auf den Blackbell-Produkten angebracht sind, entfernen oder modifizieren; (ix) die Blackbell-Produkte unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen verwenden, um ein wettbewerbsfähiges (oder ersetzendes) Produkt oder eine Dienstleistung zu bauen, oder zu einem Zweck, der in diesem Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt ist; oder (x) verbotene Inhalte einführen, posten oder zu den Blackbell-Produkten hochladen.

3.7 Titel . Zwischen Blackbell und dem Kunden: (i) Blackbell behält alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an und für die Blackbell-Produkte und die Nutzungsdaten, und der Kunde hat keine Rechte in Bezug auf die Blackbell-Produkte. oder die Nutzungsdaten, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wurden; und (ii) der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an und an den Kundendaten und den Endbenutzerdaten, und Blackbell hat keine Rechte in Bezug auf die Kundendaten und andere Endbenutzerdaten als ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt.

3.8 Blackbell-Fußzeile . Das Ausblenden oder Ändern der Blackbell-Fußzeile (in Benutzer, die sich gegenüber Blackbell-Apps befinden) über CSS, benutzerdefiniertes Javascript oder auf andere Weise eingefügt wird, ist nicht autorisiert und wird als Verstoß gegen diese Vereinbarung betrachtet.

4 - Unterstützungsdienste. Blackbell wird angemessen zur Verfügung stehen, um Kundenprobleme und technischen Support in Verbindung mit den Blackbell-Produkten während der Laufzeit bereitzustellen (die "Support-Services"). Der Kunde hat die Möglichkeit, Support-Services von Blackbell oder seinem Beauftragten zu erhalten. Blackbell muss auch die Service Level-Verpflichtungen einhalten, die in der auf unserer Website verfügbaren Service Level-Vereinbarung festgelegt sind. ("SLA").
5 - Gebühren und Zahlungsbedingungen. 5.1 Gebühren . Der Kunde bezahlt Blackbell oder seinen Beauftragten alle im jeweiligen Online-Abonnement (die "Gebühren") angegebenen Gebühren gemäß den im Online-Abonnement festgelegten Zahlungsplänen.

5.2 Service- und Transaktionsgebühren. Die Gebühren setzen sich zusammen aus (i) monatlichen Gebühren für die Lizenz der Blackbell-Produkte gemäß Abschnitt 3 („ Blackbell-Lizenzgebühren “), (ii) den Gebühren für die von Blackbell für den Kunden erbrachten Dienstleistungen für jede Transaktion (der „ Blackbell Servicegebühren “) und (iii) die Fixkosten für die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister (die„ Blackbell Transaction Fees “).

5.3 Zahlungsvorgang. Um die Online-Zahlung der Gebühren zu ermöglichen, integriert Blackbell Products die Dienste eines externen Zahlungsdienstleisters, dh der Firma Stripe Payments Europe Ltd. und ihrer verbundenen Gesellschaft, der Firma Stripe Payments UK, Ltd, die ihren Hauptsitz hat in der 7. Etage, The Bower Warehouse, 211 Old Street, London EC1V 9NR, Vereinigtes Königreich („SPUKL“). SPUKL ist als E-Geld-Institut von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Referenznummer: 900461) zur Ausgabe von E-Geld, zur Bereitstellung von Bargeld und Bargeldabhebungsdiensten auf Zahlungskonten, zur Durchführung von Zahlungstransaktionen, zur Durchführung von Geldüberweisungen und zur Durchführung von Zahlungstransaktionen berechtigt. In dieser Hinsicht bestätigt der Kunde hiermit, dass er die PSP-Kontovereinbarung, die durch Klicken auf den folgenden Link aufgerufen werden kann, kennt und sich damit einverstanden erklärt: https://stripe.com/fr/connect-account/legal .

6 - Laufzeit und Kündigung.
6.1 Laufzeit . Diese Vereinbarung ist gültig, solange Sie über eine gültige Lizenzlaufzeit oder Abonnementlaufzeit (die „Laufzeit“) verfügen, es sei denn, dass sie früher gekündigt wird, als dies in dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und Blackbell Designee zulässig ist.

6.2 Aussetzung und vorzeitige Kündigung. Blackbell behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Blackbell-Produkte für den Kunden, seine autorisierten Benutzer oder Endbenutzer jederzeit auszusetzen oder zu beenden, wenn Blackbell feststellt, dass der Kunde, seine autorisierten Benutzer oder die Aktivitäten von Endbenutzern (a) gegen diese Vereinbarung und / oder verstoßen die PSP-Kontovereinbarung; (b) auf der Liste der verbotenen Unternehmen aufgeführt sind; oder (c) sich anderweitig negativ auf die Marke oder den Ruf von Blackbell oder des Zahlungsdienstleisters auswirken.

6.3 Wirkung der Kündigung . Die Rechte des Kunden, seiner berechtigten Benutzer und der Endbenutzer zur Nutzung der Blackbell-Produkte erlöschen mit Kündigung dieser Vereinbarung unverzüglich. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: Abschnitt 1 ("Definitionen"), Abschnitt 3.7 ("Titel"), Abschnitt 7 ("Vertraulichkeit"), Abschnitt 8.3 ("Aggregierte Daten"), Abschnitt 9.4 (" Haftungsausschluss “), Ziffer 10 („ Haftungsbeschränkung “), Ziffer 11 („ Freistellung “) und Ziffer 12 („ Allgemeine Bestimmungen “).
7 - Vertraulichkeit; Feedback.
7.1 Definition vertraulicher Informationen . Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet "vertrauliche Informationen": (i) in Bezug auf Blackbell die Blackbell-Produkte, alle darauf bezogenen Objektcodes und Quellcodes, alle Preise und Gebühren in Bezug auf die Blackbell-Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, wie sowie alle nicht öffentlichen Informationen oder Materialien in Bezug auf die rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten, Finanzen, Technologien, Kunden, Immobilien oder Daten von Blackbell; und (ii) in Bezug auf den Kunden die Kundendaten, die Endbenutzerdaten und alle nicht öffentlichen Informationen oder Materialien in Bezug auf die rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden, seine Finanzen, Technologien, Kunden, Eigenschaften oder Daten. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (a) ohne Kenntnis oder Beteiligung der Partei, an die die vertraulichen Informationen weitergegeben werden (die „empfangende Partei“), der Öffentlichkeit bekannt ist oder bekannt wird; (b) dokumentiert wird, dass sie der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei (die „offenlegende Partei“) bekannt ist; (c) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Bezug oder Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt und so dokumentiert wird; oder (d) von der empfangenden Partei ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung von einer dritten Person bezogen werden, die nach Kenntnis der empfangenden Partei der offenlegenden Partei keine Geheimhaltungspflicht schuldet.

7.2 Verwendung und Weitergabe von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird in Bezug auf vertrauliche Informationen, die von der offenlegenden Partei offen gelegt werden, (i) diese vertraulichen Informationen nur im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei verwenden; (ii) vorbehaltlich des Abschnitts 7.4 unten, die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen innerhalb der Organisation der empfangenden Partei nur den Angestellten und Beratern der empfangenden Partei einschränken, die solche vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei kennen müssen; und (iii) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht von der offenlegenden Partei schriftlich autorisiert wurde.

7.3 Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei wird die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen, die von der offenlegenden Partei offen gelegt werden, zumindest mit der Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendet (jedoch mindestens eine angemessene Sorgfalt).

7.4 Einhaltung durch das Personal . Bevor die empfangende Partei einem Mitarbeiter oder Berater Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gewährt, unterrichtet sie diesen Mitarbeiter oder Berater über den vertraulichen Charakter dieser vertraulichen Informationen und verlangt von diesem Mitarbeiter oder Berater, dass er die diesbezüglichen Verpflichtungen der empfangenden Partei erfüllt in Bezug auf solche vertraulichen Informationen.

7.5 Erforderliche Angaben. Wenn eine Partei aufgefordert wird, vertrauliche Informationen der anderen Partei gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen, wird diese Partei die vertraulichen Informationen nicht offenlegen, ohne zuvor die andere Partei schriftlich über das Ersuchen zu informieren und ausreichend Gelegenheit zu haben, die Anordnung anzufechten Inwieweit diese Kündigung und Gelegenheit zum Wettbewerb rechtmäßig gegeben werden kann.

7.6 Feedback . Während der Laufzeit dieser Vereinbarung können sich der Kunde, seine autorisierten Benutzer oder Endbenutzer dafür entscheiden, Blackbell Feedback, Kommentare und Vorschläge in Bezug auf die Software oder die Services zu übermitteln („Feedback“). Der Kunde erklärt sich im Namen seiner selbst und seiner autorisierten Benutzer und Endbenutzer damit einverstanden, dass es Blackbell frei steht, jegliches dieser Rückmeldungen ohne Entschädigung oder Zuweisung an den Kunden oder den autorisierten Benutzer oder den Endbenutzer zu nutzen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen und anderweitig zu nutzen.
8 - Kundendaten.   8.1 Verwendung von Kundendaten und Endbenutzerdaten. Blackbell ist berechtigt, auf die Kundendaten und die Endbenutzerdaten nur in dem Umfang zuzugreifen und von diesem Gebrauch zu machen, wie es für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag und jedem Online-Abonnement von Blackbell erforderlich ist. Diese Ermächtigung beinhaltet für Blackbell die Möglichkeit, die Kundendaten und die Endbenutzerdaten an den Zahlungsdienstleister zu übermitteln. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit aller Kundendaten und Endbenutzerdaten.

8.2 Datensicherheit. Blackbell setzt wirtschaftlich angemessene physische, administrative und technische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Kundendaten und Endbenutzerdaten, die sich im Besitz, Verwahrung oder Kontrolle von Blackbell befinden, vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen. Einige Kundendaten und Endbenutzerdaten können behördlichen Vorschriften unterliegen oder auf andere Weise Sicherheitsmaßnahmen erfordern, die über die hier genannten hinausgehen. Sofern Blackbell nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat, diese zusätzlichen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, ist diesbezüglich keine Verpflichtung oder Haftung dafür gegeben.

8.3 Aggregierte Daten. Blackbell erhebt Nutzungsdaten im Zusammenhang mit den Blackbell-Produkten. Blackbell kann diese Nutzungsdaten mit Endbenutzerdaten und anderen Daten kombinieren und diese kombinierten Daten oder eine Teilmenge davon auf anonyme Weise verwenden. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass Blackbell solche gesammelten und anonymisierten Daten erheben und verwenden darf, sofern durch diese Verwendung weder direkt noch indirekt ein Kunde, ein autorisierter Benutzer oder ein Endbenutzer identifiziert wird.

8.4 Zustimmung der PSP zum Datenschutz. Der Kunde bestätigt hiermit, mit den Datenschutzrichtlinien des Zahlungsdienstleisters vertraut zu sein und diese zu akzeptieren, die durch Klicken auf den folgenden Link aufgerufen werden können: https://stripe.com/fr/privacy.

 
9 - Zusicherungen und Garantien; Haftungsausschluss.
9.1 Gegenseitige Vertretungen und Garantien. Jede Vertragspartei sichert der anderen Vertragspartei zu und garantiert ihnen, dass (i) sie ordnungsgemäß organisiert ist, ordnungsgemäß existiert und sich in ihrem Zuständigkeitsbereich befindet und das Recht hat, dieses Abkommen abzuschließen; (ii) die Ausführung, Lieferung und Ausführung dieses Vertrags sowie der Abschluss der hier beabsichtigten Transaktionen liegen im Gesellschaftsrecht dieser Vertragspartei und sind durch alle erforderlichen Kapitalmaßnahmen dieser Vertragspartei ordnungsgemäß genehmigt worden und gelten als gültig und verbindliche Vereinbarung dieser Partei; (iii) es hat die volle Befugnis, Befugnis und das Recht, seine Verpflichtungen zu erfüllen und die Rechte zu gewähren, die es hierunter gewährt; und (iv) sie hält alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Verordnungen, Vorschriften und Selbstregulierungsgrundsätze ein, einschließlich hinsichtlich der Erhebung, Verwendung und Weitergabe von Daten, die allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Datensicherheit entsprechen. und Selbstregulierungsprinzipien in allen relevanten Gebieten.

9.2 Zusätzliche Zusicherungen und Garantien von Blackbell. Zusätzlich zu den in Abschnitt 9.1 dargelegten Zusicherungen und Garantien übernimmt Blackbell gegenüber dem Kunden die Zusicherung, dass: (i) die Support-Services professionell und fachkundig gemäß den branchenüblichen Standards erbracht werden; und (ii) die Blackbell-Lösung und die Blackbell-Plattform zur Erfüllung der in der SLA festgelegten Service-Level-Verpflichtungen im Wesentlichen beitragen.

9.3 Zusätzliche Zusicherungen und Garantien des Kunden . Zusätzlich zu den in Abschnitt 9.1 dargelegten Zusicherungen und Garantien versichert der Kunde gegenüber Blackbell, dass: (i) nach vernünftiger Anfrage nach bestem Wissen des Kunden die Kundendaten und die Endbenutzerdaten keinen verbotenen Inhalt enthalten und (ii) Der Kunde hat das Recht, Blackbell die hierin gewährten Rechte in Bezug auf die Verwendung der Kundendaten und der Endbenutzerdaten zu gewähren.

9.4 Haftungsausschluss . AUSSER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 9.1 UND ABSCHNITT 9.2 FESTGESTELLT WERDEN DIE BLACKBELL-ERZEUGNISSE, IHRE KOMPONENTEN, JEDE SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN UND JEGLICHE ANDERER ERSATZTEILE ODER DIENSTLEISTUNGEN OHNE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG OHNE GARANTIE ERWÄHRT Derselbe oder andere, in Verbindung mit dieser Vereinbarung, und schließt hiermit alle und alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlich vorgeschriebenen Garantien aus, einschließlich, jedoch ohne Einschränkung, jegliche Garantien der Nichtverletzung, der Handelsfähigkeit, der Anpassbarkeit für ein Partnerunternehmen UNTERBROCHENER BETRIEB UND JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINEM ABKAUF, EINER LEISTUNG ODER EINER VERWENDUNG DES HANDELS entstehen. BIS ZUM FALL, DASS EINE PARTEI NICHT ALS ANWENDBARER GESETZGEBUNG KEINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ENTSTEHEN KANN, WERDEN DER ANWENDUNGSBEREICH UND DER DAUER DER GARANTIE IN DIESEM RECHT GEMACHT.
10 - Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL HAT BLACKBELL DEM KUNDEN HAFTUNG (ODER ANDEREN PERSONEN, DIE VON DEN KUNDENRECHTEN ABGEORDNET WERDEN) FÜR zufällige, unvollständige, zufällige, zufällige, besondere, vorläufige oder unzulässige Schäden irgendeiner Art ODER GEWINNE, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG STEIGEN ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG SIND, HATTE NOCH ANDERE GRÜNDE, DASS BLACKBELL ANGEMELDET WURDE, DASS ANDERE GRÜNDE WISSEN ODER IN TATSACHEN. DIE MAXIMALE HAFTUNG VON BLACKBELL FÜR DIREKTE SCHÄDEN UNTER DIESER VEREINBARUNG WIRD DIE VON DEM KUNDEN BEZAHLTEN GEBÜHREN IN BEZUG AUF DAS ANWENDBARE ONLINE-UNTERZEICHNIS NICHT ÜBERSCHREITEN.
11 - Entschädigung.

11.1 Entschädigung von Blackbell. Blackbell wird den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von und gegen alle Ansprüche, Klagen und Klagen Dritter schützen („Ansprüche Dritter“) und sie entschädigen sowie alle eingegangenen Vergleiche bezahlen Blackbell, Preise und angemessene Anwaltsgebühren, die mit solchen Ansprüchen Dritter verbunden sind, soweit sich der Anspruch Dritter darauf stützt, dass das Blackbell-Produkt ein US-Patent, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens verletzt oder missbraucht dritte Seite; vorausgesetzt jedoch, dass Blackbell ungeachtet des Vorstehenden keine Verpflichtung in Bezug auf Ansprüche Dritter geltend macht, soweit die Ansprüche Dritter geltend gemacht werden oder sich auf Folgendes beziehen: (i) Verwendung des Blackbell-Produkts auf eine Weise, die dies nicht ist in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder der Dokumentation; (ii) jegliche Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter an den Blackbell-Produkten vorgenommen hat; oder (iii) Verwendung der Blackbell-Produkte in Kombination mit anderer Software, Systemen, Geräten oder Prozessen. Die vorstehenden Verpflichtungen sind vom Kunden abhängig: (a) umgehend Blackbell von der Forderung Dritter zu unterrichten; (b) Bereitstellung einer angemessenen Zusammenarbeit (auf Kosten von Blackbell) für Blackbell bei der Verteidigung der Forderung durch einen Dritten; und (c) Blackbell die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Verhandlungen für eine Einigung oder einen Kompromiss geben.

11.2 Ansprüche wegen Verletzung. Für den Fall, dass (i) ein Blackbell-Produkt die Rechte eines Dritten verletzt oder missbraucht, und / oder die Verwendung eines Blackbell-Produkts untersagt ist; oder (ii) Blackbell glaubt, dass das Risiko besteht, dass ein Blackbell-Produkt die Rechte eines Dritten verletzen oder missbrauchen könnte. Blackbell wird, sofern dies zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen möglich ist, auf eigene Kosten und Option: (a) beschaffen für den Kunden das Recht, dieses Blackbell-Produkt weiterhin zu verwenden; (b) die in Rede stehenden Komponenten eines solchen Blackbell-Produkts durch andere Komponenten mit derselben oder im Wesentlichen ähnlichen Funktionalität ersetzen; oder (c) ein solches Blackbell-Produkt in geeigneter Weise so modifizieren, dass es nicht verletzend ist und die gleiche oder im Wesentlichen ähnliche Funktionalität aufweist. Wenn Blackbell keine der vorgenannten Optionen zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht, kann Blackbell das Online-Abonnement, auf das sich das Blackbell-Produkt bezieht, ohne weitere Haftung gegenüber dem Kunden kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung wird Blackbell dem Kunden einen Betrag in Höhe von bis zu diesem Betrag erstatten Die Lizenz und / oder die vom Kunden bezahlte Abonnementgebühr für die verletzende (n) Version (en) für den jeweils aktuellen Zeitraum, abzüglich eines Abzugs, der von Blackbell angemessen festgelegt wurde, um die Verwendung des Blackbell-Produkts durch den Kunden zu berücksichtigen. In diesem Abschnitt 11.2 wird zusammen mit der in Abschnitt 11.1 vorgesehenen Entschädigung das ausschließliche und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden sowie die ausschließliche und ausschließliche Haftung von Blackbell bezüglich der Verletzung oder des Missbrauchs von Rechten an geistigem Eigentum eines Dritten angegeben.

11.3 Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde wird Blackbell und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen und gegen alle Ansprüche Dritter schützen, entschädigen und entschädigen, und alle von dem Kunden geschlossenen Vergleiche, Preise und angemessene Anwaltsgebühren, die mit solchen Dritten verbunden sind, zahlen. Ansprüche der Partei, soweit der Anspruch Dritter geltend gemacht wird: (i) Verstoß des Kunden, seiner autorisierten Benutzer oder Endbenutzer gegen diese Vereinbarung; oder (ii) die Nutzung der Blackbell-Produkte durch den Kunden, seine autorisierten Benutzer oder Endbenutzer. Für die vorstehenden Verpflichtungen gilt Blackbell: (i) unverzügliche Benachrichtigung des Kunden über die Forderung Dritter; (ii) dem Kunden eine angemessene Zusammenarbeit bei der Abwehr der Forderung Dritter zu bieten; und (iii) Blackbell die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Verhandlungen für eine Einigung oder einen Kompromiss zu geben.
12 - Allgemeine Bestimmungen.

12.1 Hinweise . Sofern hierin nicht anders angegeben, gelten alle Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien, die gemäß dieser Vereinbarung oder durch geltendes Recht (mit Ausnahme der routinemäßigen betrieblichen Mitteilungen) erforderlich oder zulässig sind, als ordnungsgemäß erachtet, sofern sie von (i) persönlichem Service erteilt werden; (ii) E-Mail; (iii) Einschreiben oder Einschreiben, frankiert, Rückschein beantragt; oder (iv) ein staatlich anerkannter privater Kurierdienst an die unten angegebene Adresse von Blackbell und an die Adresse des Kunden, die im Online-Abonnement angegeben ist, oder an andere Adressen, die die jeweiligen Parteien von Zeit zu Zeit mit einer ähnlichen Benachrichtigung benennen. Mitteilungen, die auf diese Weise erfolgen, werden wirksam, wenn (a) die Partei, bei der sie benachrichtigt wurde, eingegangen ist; oder (b) am fünften (fünften) Werktag nach dem Versand, je nachdem, was zuerst eintritt:

Wenn zu Blackbell:

Blackbell Inc.

Corporation Service Company 251 Little Falls Drive Wilmington, DE 19808, USA Attn: Sharon Brakha, Vizepräsident

12.2 Verhältnis der Parteien . Jede Partei ist ein unabhängiger Auftragnehmer der anderen Partei. Nichts hierin wird eine Partnerschaft zwischen den Parteien oder ein Joint Venture der Parteien darstellen oder eine der Parteien als Vertreter der anderen Partei bilden.

12.3 Zuordnung . Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen oder anderweitig übertragen. vorausgesetzt, dass eine Vertragspartei diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder auf andere Weise übertragen kann: (i) an eines ihrer verbundenen Unternehmen; oder (ii) im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel (ob durch Fusion, Konsolidierung, Verkauf von Beteiligungen, Verkauf sämtlicher oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder auf andere Weise), vorausgesetzt, dass der Abtretungsempfänger in jedem Fall schriftlich eine Verpflichtung eingeht durch die Bedingungen dieser Vereinbarung. Jede Abtretung oder sonstige Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für die Vertragsparteien und ihre zugelassenen Nachfolger und Abtretenden verbindlich und zu deren Nutzen.

12.4 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Nichtzahlung eines Betrags, der unter diesem Vertrag fällig ist, wird die Nichterfüllung einer der Parteien entschuldigt, soweit die Leistung durch Streik, Feuer, Überschwemmung, Regierungshandlungen, Anordnungen oder Beschränkungen, Versagen von Lieferanten oder sonstigem unmöglich wird Gründe, aus denen ein Nichterfüllungsversuch nicht zu vertreten ist und nicht auf die Fahrlässigkeit der nicht ausführenden Partei zurückzuführen ist.

12.5 Rechtswahl. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den französischen Gesetzen und werden ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts ausgelegt.

12.6 Exklusivforum. Die Parteien erklären sich damit einverstanden und stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der französischen Gerichte für alle Klagen, Klagen oder Verfahren zu, die sich direkt oder indirekt aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Verbindung stehen, und verzichten auf jegliche Einwände gegen diese Gerichte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einwände, die auf einen unzulässigen Gerichtsstand oder ein unbequemes Forum gestützt sind, und jede Partei erhebt hiermit unwiderruflich die Zuständigkeit dieser Gerichte in Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben.
12.7 Änderung . Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien schriftlich unterzeichnet werden.

12.8 Kein Verzicht. Die Rechte und Rechtsmittel der Vertragsparteien dieses Abkommens sind kumulativ und nicht alternativ. Ein Verzicht auf irgendwelche Rechte ist gegen eine Partei nicht geltend zu machen, es sei denn, dieser Verzicht wird schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartei unterzeichnet. Weder das Versagen noch die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Privilegien im Rahmen dieser Vereinbarung stellen einen Verzicht auf solche Rechte, Befugnisse oder Privilegien dar und keine einzelne oder teilweise Ausübung dieser Rechte, Befugnisse oder Privilegien schließt jede andere oder weitere Ausübung eines solchen Rechts, einer solchen Macht oder eines Privilegs oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer anderen Macht oder eines anderen Privilegs aus.

12.9 Salvatorische Klausel . Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und werden, sofern gesetzlich zulässig, durch eine durchsetzbare Bestimmung ersetzt beinahe als möglich beeinflusst die Absicht der Parteien.

12.10 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung (einschließlich der beigefügten Zeitpläne und aller Online-Abonnements) enthält das gesamte Verständnis der Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Verpflichtungen in Bezug auf diese, einschließlich, ohne Einschränkung, jegliche Vertraulichkeit oder Geheimhaltung Vereinbarungen. Es gibt keine anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Bedingungen oder Bedingungen, und keine der Parteien hat sich auf eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung verlassen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten ist. Keine in einer Bestätigung, Annahme, Bestellung oder einem ähnlichen Dokument des Kunden in Verbindung mit dieser Vereinbarung enthaltene Klausel gilt für diese Vereinbarung oder hat irgendeine Kraft oder Wirkung.

12.11 Gegenstücke . Diese Vereinbarung und jede Bestellung können in Gegenparteien ausgeführt werden (die durch Fax oder PDF-Kopien ausgetauscht werden können), von denen jede als Original gilt, aber alle zusammen die gleiche Vereinbarung bilden.